Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung sein?

Frau geht über eine moderne Terrasse mit stilvoller Sitzgruppe unter einer eleganten Terrassenüberdachung aus Glas und schwarzem Metall; im Hintergrund ein modernes Haus mit großen Glasfronten und gepflegtem Garten.
Eine überdachte Terrasse ist für viele Hausbesitzer der perfekte Ort zum Entspannen – geschützt vor Sonne und Regen. Doch bevor man mit dem Bau beginnt, stellt sich oft die Frage: Braucht man eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung? Die Antwort: Es kommt auf das Bundesland an. In diesem Beitrag klären wir, wie groß eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in Bayern und Baden-Württemberg sein darf – und worauf sonst noch zu achten ist.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bayern – was ist erlaubt?

In Bayern gelten die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Hier ist eine Terrassenüberdachung bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllt:

Genehmigungsfrei sind:

• Überdachungen mit maximal 30 m² Grundfläche
• Eine maximale Tiefe von 3 Metern
• Wenn sie nicht im Außenbereich (außerhalb geschlossener Ortschaften) liegen
• Wenn keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften verletzt werden (z. B. Abstandsflächen)

Wichtig:
Auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist, müssen Abstände zum Nachbargrundstück sowie örtliche Bebauungspläne beachtet werden. Zudem kann die Gemeinde individuelle Regelungen haben – eine vorherige Rücksprache mit dem Bauamt ist daher empfehlenswert.

 

Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in Baden-Württemberg – das gilt hier

In Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung (LBO BW), was erlaubt ist. Hier ist die Gesetzeslage ähnlich, aber mit eigenen Grenzwerten.

Genehmigungsfrei sind:
• Überdachungen mit einer Fläche bis 30 m²
• Nur für Gebäude im Innenbereich nach §34 BauGB
• Nur wenn keine Verstöße gegen Nachbarrecht oder Bebauungspläne vorliegen

Auch hier gilt:

Die Abstandsflächenregelung (meist 2,5 bis 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze) muss eingehalten werden. Wird diese unterschritten, kann selbst eine genehmigungsfreie Konstruktion genehmigungspflichtig werden.

 

Fazit: Eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung ist mit Einschränkungen nur bis 30 m² möglich.

Sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg gilt grundsätzlich:

Terrassenüberdachungen bis 30 m² sind genehmigungsfrei, wenn alle anderen baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Trotzdem ist es ratsam, immer beim zuständigen Bauamt nachzufragen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, kann eine Bauanzeige oder ein formloser Antrag notwendig sein – je nach Gemeinde.

 

Checkliste: Was Sie vor dem Bau prüfen sollten

Größe der Überdachung (max. 30 m² / max. 3 m Tiefe)
✅ Lage im Innenbereich
✅ Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
✅ Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften
✅ Rücksprache mit dem Bauamt
✅ Zustimmung der Nachbarn bei Grenzbebauung

 

Sie planen eine Terrassenüberdachung?

Lassen Sie sich vorab professionell beraten und stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben rechtssicher und stressfrei realisiert werden kann!