Carport in Bayern: Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?

Wer einen Carport bauen möchte, freut sich meist auf Schutz vor Schnee, Hagel und Sonne und geht davon aus, dass so ein leichtes Bauwerk auch rechtlich unproblematisch sei. Doch Vorsicht: Auch ein Carport kann genehmigungspflichtig sein. In Bayern gelten klare Vorgaben, geregelt in der Bayerischen Bauordnung (BayBO). In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport benötigen, wann Sie ohne Genehmigung bauen dürfen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Was gilt als Carport?

Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz für Fahrzeuge, der meist an mindestens einer Seite offen ist. Im Gegensatz zur Garage fehlen beim Carport in der Regel feste Wände und ein Tor. Das vereinfacht vieles – aber nicht alles. Auch ein Carport ist ein „bauliches Vorhaben“ im Sinne des Baurechts und unterliegt daher bestimmten Vorschriften.

Baugenehmigung ja oder nein?
Die Regelung in Bayern

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien Bauvorhaben. Ob Ihr Carport genehmigungsfrei ist, hängt vor allem von seiner Größe, der Lage auf dem Grundstück und dem örtlichen Bebauungsplan ab.

Die zentrale Vorschrift dazu ist Artikel 57 BayBO, der „verfahrensfreie Vorhaben“ definiert.

Gut zu wissen: Genehmigungsfrei heißt nicht gleich frei von allen Vorgaben! Auch verfahrensfreie Carports müssen Abstandsflächen, örtliche Bauvorschriften und Nachbarrechte einhalten.

Wann ist ein Carport genehmigungsfrei?

Ein Carport ist in Bayern in der Regel genehmigungsfrei, wenn er folgende Voraussetzungenerfüllt:

  • Maximale Grundfläche: 50 m²
  • Maximale Wandhöhe: 3 m (mittlere Wandhöhe)
  • Lage: Innerhalb eines bebauten Ortsteils, nicht im Außenbereich
  • Grenzbebauung: Max. 9 m an der Grundstücksgrenze (ggf. Nachbarzustimmung nötig)
  • Offene Bauweise: Kein geschlossener Abstellraum integriert
Diese Regelung gilt laut Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO für sogenannte „Garagen und überdachte Stellplätze“. Ein Carport zählt in diesem Zusammenhang als „offene Garage“.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Sobald eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Genehmigung erforderlich. Dazu zählen insbesondere:

  • Maximale Grundfläche über 50 m²
  • Höhe über 3 m
  • Standort im Außenbereich (z. B. am Ortsrand oder landwirtschaftlich genutzte Fläche)
  • Carport mit geschlossenen Räumen (z. B. integrierter Abstellraum)
  • Abweichungen vom Bebauungsplan oder Gestaltungsvorgaben der Gemeinde
  • Carport an der Grundstücksgrenze ohne Nachbarzustimmung (bei enger Bebauung)
Was gilt bei Grenzbebauung?

In vielen Fällen soll der Carport direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden – etwa zur Einfahrt hin. Das ist prinzipiell möglich, aber:

  • Maximale Wandlänge zur Grenze: 9 m
  • Gesamtlänge der Grenzbauten auf dem Grundstück: maximal 15 m
  • Nachbarzustimmung erforderlich, wenn Grenzabstand unterschritten wird (Art. 6 BayBO)

Tipp: Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben sollten Sie sich die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn einholen.
Was gilt im Außenbereich?
Befindet sich Ihr Grundstück außerhalb eines Bebauungszusammenhangs, gelten die Vorschriften des Außenbereichs (§ 35 BauGB). Dort ist das Bauen deutlich restriktiver – selbst kleine Carports benötigen meist eine individuelle Genehmigung, da sie den sogenannten „Privilegierungstatbestand“ in der Regel nicht erfüllen.
Was muss ich trotzdem beachten – auch ohne Genehmigung?
Ein verfahrensfreies Carport-Projekt muss dennoch viele Regelungen einhalten:

  • Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO
  • Vorgaben aus Bebauungsplan / Ortsgestaltungssatzung
  • Baulastfreiheit des Grundstücks
  • Erschließung und Entwässerung (z. B. Regenwasser)
  • Sichtdreiecke zur Straße frei halten (Verkehrssicherheit)

👉 Deshalb gilt: Auch bei genehmigungsfreien Bauprojekten empfiehlt sich immer die Rücksprache mit der örtlichen Baubehörde.
So läuft der Bauantrag für einen Carport in Bayern ab
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, benötigen Sie einen formellen Bauantrag. Dieser wird bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht (Landratsamt oder Stadtverwaltung).

Benötigte Unterlagen:
  • Ausgefüllter Bauantrag
  • Lageplan vom Vermessungsamt
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansicht, Schnitt)
  • Baubeschreibung
  • Statik (je nach Ausführung)
  • ggf. Nachbarzustimmung
  • ggf. weitere Nachweise (Gestaltung, Entwässerung etc.)

Die Bearbeitungszeit kann je nach Gemeinde und Umfang zwischen 4 und 12 Wochen betragen. Die Kosten variieren – je nach Aufwand sind Gebühren zwischen 200 € und 1.000 € realistisch.
Checkliste: Carport genehmigungsfrei oder nicht?

Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantworten können, stehen die Chancen gut, dass Ihr Carport genehmigungsfrei ist.

Fazit: Rechtzeitig informieren zahlt sich aus
Ein Carport ist eine praktische Ergänzung für Haus und Hof – aber eben auch ein Bauwerk mit rechtlichen Pflichten. In Bayern profitieren viele Bauherren von der Verfahrensfreiheit gemäß BayBO. Doch das gilt nur, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden.
Unser Tipp:
Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Gemeinde oder einem Architekten, ob eine Genehmigung notwendig ist. So vermeiden Sie unnötigen Ärger, Verzögerungen oder gar Rückbauverfügungen.

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