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Ein Carport ist in Bayern in der Regel genehmigungsfrei, wenn er folgende Voraussetzungenerfüllt:
Sobald eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Genehmigung erforderlich. Dazu zählen insbesondere:
In vielen Fällen soll der Carport direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden – etwa zur Einfahrt hin. Das ist prinzipiell möglich, aber:
Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantworten können, stehen die Chancen gut, dass Ihr Carport genehmigungsfrei ist.
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