Die Genehmigungspflicht richtet sich grundsätzlich nach Bundesland, Größe, Nutzung und baulicher Ausführung des Wintergartens.
Generell gilt: Ein beheizter Wintergarten (Warmwintergarten), der dauerhaft als Wohnraumerweiterung genutzt wird, ist praktisch immer genehmigungspflichtig.
Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gilt:
Wintergärten sind in Bayern generell genehmigungspflichtig, da sie als dauerhafte bauliche Änderung eingestuft werden.
Ausnahmen bilden lediglich leichte Überdachungen (z. B. Terrassenüberdachungen) mit einer maximalen Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern.
Kaltwintergärten, die nicht als Wohnraum oder dauerhafte Aufenthaltsräume genutzt werden, sind genehmigungsfrei, solange sie Abstandsflächen nicht verletzen.
Gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) gilt:
Warmwintergärten, die als Wohnraum genutzt werden, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Genehmigungsfrei könnten kleinere Kaltwintergärten bis maximal 30 m² sein, sofern sie keine Abstandsflächen verletzen und keine Eingriffe in tragende Bauteile oder die Fassade mit sich bringen.
Auch in Baden-Württemberg empfiehlt sich stets eine Einzelfallprüfung beim zuständigen Bauamt.
In beiden Bundesländern gelten folgende Maßnahmen häufig als genehmigungsfrei, sofern bestimmte Maximalmaße eingehalten werden:
Markisen und Sonnenschutzsysteme
Mobile Beschattungen und flexible Trennwände
Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² und maximal 3 Metern Tiefe (im Innenbereich)
Hinweis: Selbst bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist häufig eine Bauanzeige oder Mitteilung an die Gemeinde erforderlich.
Die Zustimmung des Nachbarn ist nicht generell erforderlich, jedoch in bestimmten Fällen unverzichtbar. Insbesondere bei Grenzbebauung oder bei Überschreitung vorgeschriebener Abstandsflächen ist eine schriftliche Nachbarzustimmung oft Teil des Genehmigungsverfahrens.
Ein offenes und frühzeitiges Gespräch mit Ihren Nachbarn empfiehlt sich immer, um Konflikte bezüglich Sichtschutz oder Lichteinfall zu vermeiden.
Keine Vorabklärung: Viele Bauherren unterschätzen den Genehmigungsprozess. Klären Sie frühzeitig alle baurechtlichen Fragen, um späteren Ärger zu vermeiden.
Abstandsflächen nicht beachtet: Besonders kritisch ist die Verletzung von Mindestabständen zum Nachbargrundstück. Lassen Sie dies immer rechtzeitig prüfen.
Bauausführung ohne Genehmigung: Bauen Sie niemals ohne erforderliche Genehmigungen – nachträgliche Strafen oder gar ein Rückbau können die Folge sein.
Wer einen Wintergarten errichten möchte, sollte frühzeitig die bauordnungsrechtlichen Anforderungen beachten. Insbesondere beheizte Wintergärten benötigen fast immer eine Baugenehmigung, selbst bei geringeren Flächengrößen. Die Vorschriften unterscheiden sich dabei deutlich zwischen Bayern und Baden-Württemberg.
Barth & Ege begleitet Sie professionell von der Planung bis zur Umsetzung Ihres Traum-Wintergartens. Wir kümmern uns umfassend um alle Genehmigungen und kommunizieren direkt mit dem zuständigen Bauamt. So genießen Sie sorgenfrei und sicher Ihren neuen Wohnraum.
Haben Sie weitere Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung? Kontaktieren Sie unser erfahrenes Team – wir beraten Sie gerne individuell, kompetent und lösungsorientiert.