Wintergarten Baugenehmigung – Was ist erlaubt und wann wird sie notwendig?

Modernisierter Altbau mit stilvollem Wintergarten aus Glas und Aluminium; abendliche Beleuchtung setzt den überdachten Essbereich im Garten elegant in Szene.
Ein Wintergarten ist nicht nur ein architektonisches Highlight, sondern schafft auch zusätzlichen Wohnraum mit viel Tageslicht und Naturanschluss. Doch bevor der Bau beginnt, stellt sich eine zentrale Frage: Benötige ich für meinen Wintergarten eine Baugenehmigung? In diesem Beitrag klären wir, wann eine Wintergarten Baugenehmigung erforderlich ist, was genehmigungsfrei möglich ist – und was es in Bayern und Baden-Württemberg besonders zu beachten gilt.

Wer einen lichtdurchfluteten Anbau plant, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Wintergarten Baugenehmigung beschäftigen – denn nicht jeder Wintergarten ist genehmigungsfrei. Wir erklären, was erlaubt ist und worauf Sie besonders achten sollten.

Was ist ein Wintergarten?

Ein Wintergarten ist ein Anbau an ein Gebäude, der in der Regel vollständig verglast ist und sowohl als Wohnraumerweiterung als auch als geschützter Außenraum dient. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Kaltwintergärten (nicht beheizt, saisonale Nutzung)
  • Warmwintergärten (beheizt, ganzjährige Nutzung als Wohnraum)

Die jeweilige Nutzung spielt eine wichtige Rolle bei der Baugenehmigung.

Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?

Ob ein Wintergarten genehmigungspflichtig
ist, hängt vom Bundesland, der Größe, der Nutzung und der baulichen Ausführung ab.

❗In vielen Fällen ist bereits ein kleiner Wintergarten genehmigungspflichtig – insbesondere, wenn er dauerhaft als Wohnraum genutzt wird.

🔍 Regelungen in Bayern

Laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) sind Wintergärten grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie als dauerhafte bauliche Änderung gelten.
Genehmigungsfrei sind in der Regel nur:

  • Leichte Überdachungen bis 30 m² Fläche und 3 Meter Tiefe (z. B. Terrassenüberdachungen)
  • Kaltwintergärten, wenn sie nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden und keine Auswirkungen auf die Abstandsflächen haben

Eine verbindliche Aussage kann jedoch nur das zuständige Bauamt treffen.

🔍 Regelungen in Baden-Württemberg

Auch nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) ist ein Wintergarten in der Regel genehmigungspflichtig, insbesondere bei:

  • Wohnraumerweiterung (Warmwintergarten)
  • Eingriff in statische Bauteile
  • Veränderung der Fassade

Genehmigungsfrei können kleinere Kaltwintergärten bis 30 m² sein, wenn sie die Abstandsflächen nicht verletzen und keine tragenden Veränderungen mit sich bringen. Auch hier gilt: Einzelfallprüfung ist Pflicht.

Was ist zusätzlich genehmigungsfrei?

In beiden Bundesländern gelten folgende Elemente unter Umständen als genehmigungsfrei, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten:

  • Markisen oder Sonnenschutzsysteme
  • Mobile Beschattungen oder Trennwände
  • Terrassenüberdachungen bis 30 m² / 3 Meter Tiefe (im Innenbereich)

👉 Tipp: Auch wenn etwas genehmigungsfrei ist, kann eine Bauanzeige oder Mitteilung an die Gemeinde erforderlich sein.

Muss der Nachbar zustimmen?

Die Zustimmung des Nachbarn ist nicht grundsätzlich erforderlich, kann aber bei Grenzbebauung oder Abweichungen von den Abstandsflächen notwendig sein. In solchen Fällen ist eine schriftliche Nachbarzustimmung meist Teil des Baugenehmigungsverfahrens.

Auch ohne gesetzliche Pflicht empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit angrenzenden Eigentümern, um Konflikte zu vermeiden – besonders, wenn der Wintergarten Sichtschutz oder Lichtverhältnisse beeinflusst.

Fazit: Wintergarten Baugenehmigung – besser gut geplant

Wer einen Wintergarten plant, sollte sich frühzeitig über die geltenden Bauvorschriften informieren. Die meisten Wintergärten – insbesondere beheizte Varianten – sind genehmigungspflichtig, auch bei kleineren Flächen.

 

Barth & Ege unterstützt Sie nicht nur bei der Planung und Umsetzung, sondern auch bei der Klärung aller baurechtlichen Fragen, inklusive Kommunikation mit dem Bauamt. So wird Ihr Traum vom Wintergarten stressfrei und sicher Wirklichkeit.

 

Sie haben Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung?
Kontaktieren Sie unser Team – wir beraten Sie gerne persönlich, individuell und lösungsorientiert.