Wintergarten Baugenehmigung – Was Sie in Bayern und Baden-Württemberg beachten müssen

Modernisierter Altbau mit stilvollem Wintergarten aus Glas und Aluminium; abendliche Beleuchtung setzt den überdachten Essbereich im Garten elegant in Szene.
Sie planen einen lichtdurchfluteten Wintergarten als Anbau an Ihr Haus? Dann sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Baugenehmigung beschäftigen. Wir erklären Ihnen detailliert, wann ein Wintergarten genehmigungspflichtig ist, welche Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg bestehen und was Sie unbedingt beachten müssen.

Was ist ein Wintergarten genau?

Die Art Ihres Wintergartens entscheidet maßgeblich über die Notwendigkeit einer Baugenehmigung.

Ein Wintergarten ist ein meist vollständig verglaster Anbau, der zusätzlichen Wohnraum bietet und gleichzeitig das Gefühl vermittelt, im Freien zu sitzen. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten:

  • Kaltwintergärten: Unbeheizt, dienen hauptsächlich der saisonalen Nutzung und bieten Schutz vor Wetter.
  • Warmwintergärten: Beheizt, ganzjährig als Wohnraum nutzbar und deshalb besonders beliebt.

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Die Genehmigungspflicht richtet sich grundsätzlich nach Bundesland, Größe, Nutzung und baulicher Ausführung des Wintergartens.

Generell gilt: Ein beheizter Wintergarten (Warmwintergarten), der dauerhaft als Wohnraumerweiterung genutzt wird, ist praktisch immer genehmigungspflichtig.

Regelungen zur Wintergarten Baugenehmigung in Bayern

Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gilt:

  • Wintergärten sind in Bayern generell genehmigungspflichtig, da sie als dauerhafte bauliche Änderung eingestuft werden.

  • Ausnahmen bilden lediglich leichte Überdachungen (z. B. Terrassenüberdachungen) mit einer maximalen Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern.

  • Kaltwintergärten, die nicht als Wohnraum oder dauerhafte Aufenthaltsräume genutzt werden, sind genehmigungsfrei, solange sie Abstandsflächen nicht verletzen.

Regelungen zur Wintergarten Baugenehmigung in Baden-Württemberg

Gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) gilt:

  • Warmwintergärten, die als Wohnraum genutzt werden, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

  • Genehmigungsfrei könnten kleinere Kaltwintergärten bis maximal 30 m² sein, sofern sie keine Abstandsflächen verletzen und keine Eingriffe in tragende Bauteile oder die Fassade mit sich bringen.

Auch in Baden-Württemberg empfiehlt sich stets eine Einzelfallprüfung beim zuständigen Bauamt.

Welche Elemente sind zusätzlich genehmigungsfrei?

In beiden Bundesländern gelten folgende Maßnahmen häufig als genehmigungsfrei, sofern bestimmte Maximalmaße eingehalten werden:

  • Markisen und Sonnenschutzsysteme

  • Mobile Beschattungen und flexible Trennwände

  • Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² und maximal 3 Metern Tiefe (im Innenbereich)

Hinweis: Selbst bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist häufig eine Bauanzeige oder Mitteilung an die Gemeinde erforderlich.

Muss der Nachbar dem Bau des Wintergartens zustimmen?

Die Zustimmung des Nachbarn ist nicht generell erforderlich, jedoch in bestimmten Fällen unverzichtbar. Insbesondere bei Grenzbebauung oder bei Überschreitung vorgeschriebener Abstandsflächen ist eine schriftliche Nachbarzustimmung oft Teil des Genehmigungsverfahrens.

Ein offenes und frühzeitiges Gespräch mit Ihren Nachbarn empfiehlt sich immer, um Konflikte bezüglich Sichtschutz oder Lichteinfall zu vermeiden.

Häufige Fehler beim Wintergartenbau vermeiden
  • Keine Vorabklärung: Viele Bauherren unterschätzen den Genehmigungsprozess. Klären Sie frühzeitig alle baurechtlichen Fragen, um späteren Ärger zu vermeiden.

  • Abstandsflächen nicht beachtet: Besonders kritisch ist die Verletzung von Mindestabständen zum Nachbargrundstück. Lassen Sie dies immer rechtzeitig prüfen.

  • Bauausführung ohne Genehmigung: Bauen Sie niemals ohne erforderliche Genehmigungen – nachträgliche Strafen oder gar ein Rückbau können die Folge sein.

Fazit: Gute Planung verhindert unnötige Probleme

Wer einen Wintergarten errichten möchte, sollte frühzeitig die bauordnungsrechtlichen Anforderungen beachten. Insbesondere beheizte Wintergärten benötigen fast immer eine Baugenehmigung, selbst bei geringeren Flächengrößen. Die Vorschriften unterscheiden sich dabei deutlich zwischen Bayern und Baden-Württemberg.

Barth & Ege begleitet Sie professionell von der Planung bis zur Umsetzung Ihres Traum-Wintergartens. Wir kümmern uns umfassend um alle Genehmigungen und kommunizieren direkt mit dem zuständigen Bauamt. So genießen Sie sorgenfrei und sicher Ihren neuen Wohnraum.

Haben Sie weitere Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung? Kontaktieren Sie unser erfahrenes Team – wir beraten Sie gerne individuell, kompetent und lösungsorientiert.

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